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  • Zuständigkeitsbereiche der Landgerichte bzw. Staatsanwaltschaften.

  • Zuständigkeitsbereiche der Handwerkskammern.

  • Das Kartenwerk zur Tiefenlage der Quartärbasis in Niedersachsen 1 : 500 000 liefert stark generalisiert einen landesweiten Überblick über die Lage der Basis der quartären Ablagerungen und Bildungen in Niedersachsen. Die Angabe der Tiefenlage basiert auf Auswertungen von Bohrungen sowie geophysikalischen Messungen, die Darstellung erfolgt in Form von Isolinien in Metern bezogen auf NN. Diese Karte vermittelt einen Überblick vom großräumigen Aufbau des Untergrundes. Punktuelle bzw. kleinräumige Aussagen sind mit dieser Übersichtskarte nicht möglich, da Details der stark reliefierten Quartärbasisfläche im Maßstab 1 : 500 000 nicht darstellbar sind. Das Zeitalter des Quartärs wird in das Eiszeitalter (Pleistozän) sowie die heute noch andauernde Nacheiszeit (Holozän) unterteilt. Insgesamt ist das Quartär in Niedersachsen durch einen mehrfachen Wechsel von Kalt- und Warmzeiten geprägt, die jeweils charakteristische Ablagerungen und Bildungen hinterlassen haben. Die Quartärbasis wird von Gesteinen des Tertiärs oder älteren Festgesteinen gebildet. Der landesweite Bezug der Tiefenlage der Quartärbasis auf NN ermöglicht es, bei zusätzlicher Hinzuziehung eines Höhenmodells von Niedersachen Rückschlüsse auf die Gesamtmächtigkeit der quartären Ablagerungen und Bildungen zu ziehen.

  • Sitze der Justizvollzugsanstalten, der Jugendarrestanstalten sowie der Justizvollzugsschule.

  • Dieses Shape enthält die Ergebnis der FFH-LRT-Grundlagenkartierung 2001 ¿ 2006, mit Überarbeitungen und Ergänzungen durch das LLUR auf Grund aktueller Erkenntnisse. Flächendeckende Biotoptypenkartierung und Zuordnung zu LRT-Vorkommen in FFH-Gebieten, in NSG und Flächen der Stiftung Naturschutz außerhalb der FFH-Gebietskulisse.

  • Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8b regelt in seinem Geltungsbereich die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung.

  • Digitale Daten der forstlichen Standorts- und Bodenkartierung des Landes Brandenburg. Diese Geodaten enthalten Angaben zu Substrattypen, Bodentypen, Nährkraft, Wasserhaushalt, Grundwasserstufen.

  • Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8c regelt in seinem Geltungsbereich die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung.

  • Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich übernommen werden (wie z. B. Naturschutzgebiete,Wasserschutzgebiete etc.) sowie Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden (wie z. B. Bodenschutzwald,Lärmschutzwald,Sichtschutzwald und Erholungswald).

  • rechtskräftig seit: 03.03.2011

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