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  • Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald über den rechtswirksamen sachlichen Teilregionalplan grundfunktionaler Schwerpunkte der Region Lausitz-Spreewald (Rechtsverordnung v. 22.12.2021), transformiert in das INSPIRE-Schema PlannedLandUse. Mit dem Plan "Grundfunktionale Schwerpunkte" werden in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberlausitz-Spreewald und Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz Grundfunktionale Schwerpunkte (GSP) festgelegt und gesichert. Hiermit setzt die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald einen entsprechenden Handlungsauftrag des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (Z 3.3 LEP HR) um. Bei den GSP handelt es sich in der Regel um die mit Abstand am besten ausgestatteten Ortsteile (Hauptorte) in einer Region. Durch planerische Anreize sollen Einrichtungen des täglichen Bedarfes, die über die örtliche Nahversorgung hinausgehen, gesichert werden. Vor diesem Hintergrund werden GSP zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbauflächen und großflächige Einzelhandelseinrichtungen eingeräumt. Insgesamt werden 32 Ortsteile als GSP festgelegt. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data about the factual sub plan for basic functional priorities (GSP) of the Lausitz-Spreewald region (legal ordinance of December 22, 2021) from the regional planning community Lausitz-Spreewald, transformed into the INSPIRE annex schema PlannedLandUse. With this plan, basic functional priorities are defined and secured in the districts of Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberlausitz-Spreewald, Spree-Neiße and the independent city Cottbus. Hereby, the regional planning community of Lausitz-Spreewald is implementing a corresponding mandate from the governmental development plan for the capital region of Berlin-Brandenburg (Z 3.3 LEP HR). These GSP are usually the best equipped districts (main towns) within a region. Planning incentives are intended to secure everyday facilities that go beyond the local supply. Against this background, GSP will be granted additional development opportunities for residential building areas and large-scale retail facilities. A total of 32 districts are defined as GSP. The data set is provided via compliant view and download services.

  • In Vorranggebieten sind raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit diese nicht mit der vorrangigen Nutzung (hier: Windkraft) vereinbar sind. In den Regionalplänen werden von den Regionalen Planungsverbänden im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt.

  • Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree über den rechtswirksamen sachlichen Teilregionalplan Raumstruktur und grundfunktionaler Schwerpunkte der Region Oderland-Spree (Rechtsverordnung v. 27.10.2021), transformiert in das INSPIRE-Schema PlannedLandUse. Mit dem Plan "Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" werden in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree, sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) Grundfunktionale Schwerpunkte (GSP) festgelegt und gesichert. Hiermit setzt die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree einen entsprechenden Handlungsauftrag des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (Z 3.3 LEP HR) um. Bei den GSP handelt es sich in der Regel um die mit Abstand am besten ausgestatteten Ortsteile (Hauptorte) in einer Region. Durch planerische Anreize sollen Einrichtungen des täglichen Bedarfes, die über die örtliche Nahversorgung hinausgehen, gesichert werden. Vor diesem Hintergrund werden GSP zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbauflächen und großflächige Einzelhandelseinrichtungen eingeräumt. Insgesamt werden 23 Ortsteile als GSP festgelegt. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data about the factual sub plan for basic functional priorities (GSP) of the Oderland-Spree region (legal ordinance of October 27, 2021) from the regional planning community Oderland-Spree, transformed into the INSPIRE annex schema PlannedLandUse. With this plan, basic functional priorities are defined and secured in the districts of Märkisch-Oderland, Oder-Spree, and the independent city Frankfurt (Oder). Hereby, the regional planning community of Oderland-Spree is implementing a corresponding mandate from the governmental development plan for the capital region of Berlin-Brandenburg (Z 3.3 LEP HR). These GSP are usually the best equipped districts (main towns) within a region. Planning incentives are intended to secure everyday facilities that go beyond the local supply. Against this background, GSP will be granted additional development opportunities for residential building areas and large-scale retail facilities. A total of 23 districts are defined as GSP. The data set is provided via compliant view and download services.

  • In den Regionalplänen können von den Regionalen Planungsverbänden geeignete Freiflächen als Trenngrün festgelegt werden, um aufeinander zuwachsende Siedlungsgebiete und bandartige Siedlungsstrukturen zu ordnen und zu verhindern.

  • Die Ausweisung von Kartier- bzw. Legendeneinheiten der Bodengeologischen Karte von Thüringen im Maßstab 1 : 100.000 (BGK 100) folgt einem Bodenformenkonzept als wesentliches Gliederungselement, welches Substratsystematik (Systematik des bodenbildenden Substrats als Pendant zur Bodensystematik) und Bodentypologie (bzw. Bodensystematik) gleichermaßen berücksichtigt und als Bodenform in einem Begriff zusammenfasst (z. B. Löß-Schwarzerde). Die Kartiereinheiten stellen somit Flächeneinheiten komplexer Bodenformen-Gesellschaften dar, um sowohl dem Kartenmaßstab 1:100.000 als auch den vielfältigen Bodenverhältnissen Thüringens gerecht zu werden. weiterführende Literatur: MICHEL, C. (2004): 30 Jahre „Bodengeologische Karte von Thüringen“. – Beitr. Geol. Thüringen, N.F. 11: 147 – 166; Jena. RAU, D., SCHRAMM, H. & WUNDERLICH, J. (1995): Die Leitbodenformen Thüringens. – Geowiss. Mitt. Thüringen, Beiheft 3, 1. Aufl.; Weimar. RAU, D., SCHRAMM, H. & WUNDERLICH, J. (2000): Die Leitbodenformen Thüringens. – Geowiss. Mitt. Thüringen, Beiheft 3, 2. überarb. u. erw. Aufl.; Weimar.

  • Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim über den Sachlicher Teilregionalplan Raumstruktur und grundfunktionaler Schwerpunkte der Region Uckermark-Barnim (Rechtsverordnung v. 23.12.2020), transformiert in das INSPIRE-Schema PlannedLandUse. Mit dem Plan "Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" werden in den Landkreisen Barnim und Uckermark Grundfunktionale Schwerpunkte (GSP) festgelegt und gesichert. Hiermit setzt die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim einen entsprechenden Handlungsauftrag des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (Z 3.3 LEP HR) um. Bei den GSP handelt es sich in der Regel um die mit Abstand am besten ausgestatteten Ortsteile (Hauptorte) in einer Region. Durch planerische Anreize sollen Einrichtungen des täglichen Bedarfes, die über die örtliche Nahversorgung hinausgehen, gesichert werden. Vor diesem Hintergrund werden GSP zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbauflächen und großflächige Einzelhandelseinrichtungen eingeräumt. Insgesamt werden 14 Ortsteile als GSP festgelegt. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data about the spatial structure and the factual sub plan for basic functional priorities (GSP) of the Uckermark-Barnim region (legal ordinance of December 23, 2020) from the regional planning community Uckermark-Barnim, transformed into the INSPIRE annex schema PlannedLandUse. With this plan, basic functional priorities are defined and secured in the districts of Barnim and Uckermark. Hereby, the regional planning community of Uckermark-Barnim is implementing a corresponding mandate from the governmental development plan for the capital region of Berlin-Brandenburg (Z 3.3 LEP HR). These GSP are usually the best equipped districts (main towns) within a region. Planning incentives are intended to secure everyday facilities that go beyond the local supply. Against this background, GSP will be granted additional development opportunities for residential building areas and large-scale retail facilities. A total of 14 districts are defined as GSP. The data set is provided via compliant view and download services.

  • Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2010 das Vorkommen und die Individuenanzahlen der mausernden Brandgänse aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer zur Verfügung. Brandgänse sind während der Mauserzeit im Sommer für einige Wochen flugunfähig und daher besonders störanfällig. Zu dieser Zeit (in den Monaten Juli – September) findet das Brandgans-Monitoring mit 3 flächendeckenden Erfassungsflügen im schleswig-holsteinischen Wattenmeer statt und gibt Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung der Brandgänse. Die Bedeutung und Veränderung der wichtigsten Mausergebiete kann abgeschätzt und im Hinblick auf potentielle Störquellen bewertet werden. Aus den Daten lassen sich ebenfalls Abschätzungen zu Bestandsgrößen ableiten. Zudem kann in den Daten zwischen flugfähigen und nicht flugfähigen Brandgänsen unterschieden werden. Dieser Geodatensatz des Brandgans-Monitorings enthält die Daten aller drei Flüge eines geraden Jahres ab 2010 (d.h. 2010, 2012, usw.), so dass die Variabilität des Mauservorkommens abgebildet werden kann (UIG relevant). Diese Daten dienen als Basis, um den maximalen Mauserbestand eines Jahres zu ermitteln (Objekt-ID: 4C3761C7-FD30-4A24-966E-166C01B9F2AB) Die genannten Daten können über den zugehörigen Dienst "(WFS) Brandgänse" (Objekt-ID:B837BEA3-DAA2-448D-946C-3B75255CBB14) abgerufen werden.

  • Für Verkehrs- und Sonderflughäfen sowie für Militärflugplätze mit Strahlflugzeugbetrieb u.a. wurden gem. LEP 2006 B V 6.4.1 Lärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung in den Regionalplänen ausgewiesen. Durch die Übergangsregelung zu den Lärmschutzbereichen nach § 3 der Verordnung über das LEP 2013, geändert durch Verordnung vom 21. Februar 2018, gelten die Regelungen von B V 6.4.1 für die Flugplätze München, Salzburg und Lechfeld weiter bis zur Festsetzung eines Lärmschutzbereichs für den jeweiligen Flugplatz nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm. § 3 dieser Verordnung tritt am 1. September 2023 außer Kraft.

  • Biotopverbundsysteme können in den Regionalplänen als zusammenhängendes Netz von Lebensräumen zur Sicherung der Artenvielfalt dargestellt werden.

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