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  • Die in den Jahren 1949-1958 erbaute "Bürgerparksiedlung" stellt ein wichtiges städtebauliches Zeitdokument dar. Viele Gebäude sind inzwischen so stark verändert worden, dass das städtebauliche Gesamtbild der Siedlung in Gefahr gerät. Durch die Vorgabe von Gestaltungsanforderungen soll die genügend vorgefundene ursprüngliche Siedlungsstruktur geschützt und dennoch Raum für Erneuerungen gelassen werden, die das geschlossene Gesamtbild der Siedlung bewahren.

  • Der Flächennutzungsplan (FNP) ist nach dem Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan das Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung der Stadt. Er wird unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung aufgestellt. Der Flächennutzungsplan unterliegt einer stetigen Fortführung.

  • Die oberste Flurneuordnungsbehörde M-V stellt die Verfahrensumringe der Bodenordnung für die Kartendienste bereit.

  • Das Ortsgesetz soll eine einheitliche und an die vorhandene architektonische Gestaltung der Anlagen in der Fußgängerzone (Innenstadt) angepasste Gestaltung der Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz (Markisen) in der Bürgermeister-Smidt-Straße in dem Teilbe-reich südlich der Lloydstraße, in der Fährstraße, in der Straße Karlsburg und am Theodor-Heuss-Platz gewährleisten. Zu diesem Zweck enthält die Satzung detaillierte Beschreibung über Größe, Art und Ort der zulässigen Errichtung von Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz.

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