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  • Erdbebenereignisse

  • Messstationen

  • WMS-Dienst LGB: Die Gefahrenhinweiskarten sollen zukünftig nach und nach für die die gesamte Landesfläche erarbeitet werden. Für die Bereiche innerhalb der nachgewiesenen und vermuteten Gefahrengebiete gilt nicht zwangsläufig, dass sie stark gefährdet oder nicht bebaubar sind. Im Vorfeld der Bauplanung ist hier jedoch ein erhöhter Untersuchungsaufwand hinsichtlich der Hangstabilität notwendig und oft sind auch konstruktive Anpassungen der Bauwerke bei der Bauplanung vorzusehen. Umgekehrt kann jedoch nicht gefolgert werden, dass Baumaßnahmen, die außerhalb der ausgewiesenen Gefahrengebiete liegen, grundsätzlich unbedenklich sind. Die Gefahrenhinweiskarten sollten als ergänzende Planungsgrundlage im Vorfeld von Bauvorhaben dienen. Sie können und sollen jedoch nicht als Ersatz von projektbezogenen Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020, die grundsätzlich zu empfehlen sind, verstanden werden. Insbesondere bei der Planung neuer Baugebiete sollten frühzeitig Baugrunduntersuchungen unter besonderer Beachtung möglicher Risiken durchgeführt werden.

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