From 1 - 10 / 44
  • Als Landschaftsschutzgebiete (LSG) werden nach §26 des Bundesnaturschutzgesetz Gebiete bezeichnet, welche der Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter dienen. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der LSGs zuständig. Die Landschaftsschutzgebiete können Bestandteile von Natur 2000- Flächen (FFH- und Vogelschutzgebiete) sein. Bei dem Datensatz „Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die LSGs in ihrer Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben. Der gegenwärtige Datensatz ist zuletzt am 25.01.2021 aktualisiert worden und wird bei Bedarf erneuert. Hinterlegt sind folgende Attribute: - KENNZ_FFN: Kennzeichen des LSG - Name: Name des LSG - Kategorie: die Einteilung, um welche Schutzkategorie es sich handelt - Vollzug: Name des Landkreises, das für das LSG zuständig ist - Recht vom: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des LSG beschlossen wurde - Recht seit: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des LSG veröffentlicht wurde - VEROFF_IN: Name der Publikation, in dem die Verordnung zur Ausweisung des LSG veröffentlicht wurde - NSG_URL: Link zu der Website, in der das LSG beschrieben ist - FLAECHE: die Flächengröße in Quadratmeter - UMFANG: der Umfang der Fläche in Meter - Natura200: Name des FFH- Gebiets oder Vogelschutzgebiets, wenn das LSG Teil einer Natura2000- Fläche ist - EU_Kennz: EU- Kennzeichen- Nummer, wenn das LSG Teil einer Natura2000- Fläche ist - FFH_NR_NDS: spezielle FFH- Nummer für Niedersachsen, wenn das LSG Teil eines FFH- Gebietes ist Die Daten sind in der originären Ausprägung als auch im Datenmodell von INSPIRE verfügbar.

  • Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Friesland

  • Die Naturschutzbehörde kann Gebiete, in denen Natur und Landschaft besonderen Schutz bedürfen, durch Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erklären.

  • Flächenhafte Darstellung der Jagdbezirke mit Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken im Landkreis Nienburg/Weser.

  • Der Datensatz beinhaltet die geschützten Landschaftsbestandteile im Kreisgebiet Cloppenburg.

  • Der Landschaftsrahmenplan (LRP) beschreibt die Umsetzung der Landschaftsplanung auf Kreisebene (Stand: März 2017). Es kommt hierbei zu einer zielorientierten Erfassung und Bewertung der vorhanden Schutzgüter wie bestehende Natur- und Landschaftsschutzgebiete, schutzwürdige Biotope sowie die Darstellung der damit verbundenen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt somit auf der kartographischen Darstellung. Die gesetzlichen Grundlagen bilden die jeweiligen Landesnaturschutzgesetze i.V.m. einer zuvor erfolgten flächendeckenden Biotoptypenkartierung.

  • Landschaftsplan 5a -Themenkarte 'Schutzgut Pflanzen/Tiere - Lokaler Biotopverbund' der Stadt Trier. Geometrietyp: Punkte. Stand: 2010

Datenschutz | Impressum