Rechtsgrundlage: Geschützter Landschafts- bestandteil § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsiches Ausführungsgesetz zum Bundes naturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Schutzintensität: weniger hoch. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Ausweisung der Naturschutzgebiete im Landkreis Heidekreis
Standorte von Beregnungsbrunnen für die Feldberegnung im Landkreis Nienburg/Weser. Vor allem auf Standorten mit leichten Böden kann es während der Vegetationsperiode bei defizitären Niederschlagsverhältnissen erforderlich werden, zur Qualitäts- und Ertragssicherung der angebauten Feldfrüchte eine Beregnungsanlage einsetzen zu müssen. Neben der Beregnung zu Trockenzeiten kann bei bestimmten Sonderkulturen im Frühjahr der Einsatz einer Frostschutzberegnung als Maßnahme des Pflanzenschutzes erforderlich werden.
Solar-Kataster Hessen - Globalstrahlungsdaten
Abgrenzung von Buhnen auf der linken Elbeseite.
Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Heidekreis
Standorte der IED-Anlagen im Landkreis Nienburg/Weser. IED-Anlagen sind Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (engl. Industrial Emissions Directive).
Standorte der allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Göttingen als Punktlayer.
Abgrenzung ausgewiesener Flächen der durchgeführten Rückschnittmaßnahmen zur Sicherung des Hochwasserabflüsses in der Elbe.
Standorte von indirekten Einleitern im Landkreis. Erfassung wasserbehördlichen Akten über Mineralölabscheider mit punktgenauer Lage der Anlagen.