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  • Wirtschaftswege Hansestadt Uelzen

  • Alle im Landkreises Oldenburg vorhandenen Naturdenkmale (ND). Momentan sind 416 ND ausgewiesen. Davon befinden sich 209 flächenhafte ND, 23 linienhafte ND und 184 punktuelle ND im Landkreis Oldenburg.

  • "Damm, Wall, Deich" ist eine aus Erde oder anderen Baustoffen bestehende langgestreckte Aufschüttung, die Vegetation tragen kann. In der Art kann unter Hochwasserdeich, Hauptdeich oder Landesschutzdeich, Überlaufdeich, Leitdeich, Polderdeich unterschieden werden. Über die Funktion kan in Hochwasserschutz und Sturmflutschutz und in Hochwasserschutz, Sturmflutschutz zugleich Verkehrsführung unterschieden werden.

  • Der Landschaftsplan konkretisiert Ziele, Maßnahmen und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Stadtgebiet Jever. Das Textwerk ist Bestandteil des Planes. Erstaufstellung 1997. Aktualisierung in Bereichen der absehbaren städtebaulichen Überplanung 2009.

  • Trassen aller Kreisstraßen mit Bezeichnung im Landkreis Heidekreis.

  • Der Bebauungsplan (B-Plan) 01056015_BP_1. Änderung Bebauungsplan Nr. 92 „Hermann-Weyl-Straße“_Satzungsfassung wurde digital aufbereitet. Er bildet nach Satzungsbeschluss die Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung ab und stellt Teile der verbindlichen Bauleitplanung der Gebietskörperschaft Stadt Elmshorn dar. Das amtliche Dokument mit den rechtsverbindlichen Festsetzungen ist bei der zuständigen Stelle hinterlegt.

  • Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven

  • Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Als Wallhecken sind alle mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Wälle zu bezeichnen, die im Rahmen der historischen Landnutzung - vor allem zur Einfriedung von Acker- und Weideflächen - angelegt wurden.

  • Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und setzt für räumlich begrenzte Bereiche rechtsverbindlich fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Er bestimmt zum Beispiel auch, wo Straßen verlaufen und Grünflächen liegen. Es werden die Umringe der Bebauungspläne für die Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue und Gartow dargestellt.